Im Kanton Zürich bestehen gesetzliche Bestimmungen für die Aubildung der Hunde:
- Besuch des Kurses für die Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes (4 Lektionen)
- Besuch des Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat des Hundes (10 Lektionen)
- Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und 8 Jahren übernommen wird (10 bzw. 20 Lektionen)
Weitere Infromationen finden Sie in der Homepage vom Veterinäramt Zürich: veta.zh.ch
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Freie Kursplätze am Samstag um 10Uhr. Start sobald genügend Anmeldungen vorhanden.